Kostenerstattung beim Umzug mit einer Möbelspedition |
Wenn Sie mit einer Möbelspedition umziehen, können Sie Umzugskosten erstattet bekommen. Für die einen geht es dabei "nur" um die Einsparung einiger Euros, andere können den notwendigen Umzug gar nicht komplett aus eigener Tasche zahlen.
Eine Möglichkeit ist es, den Umzug mit der Möbelspedition von der Steuer abzusetzen. Hartz-IV-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für den Umzug mit einer Möbelspedition beantragen.
In jedem Fall gilt: Holen Sie mehrere Angebote von Möbelspeditionen ein und vergleichen Sie Preise!
Berufliche Umzüge mit einer Möbelspedition sind voll absetzbar
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen (müssen), können Sie die Kosten für eine Möbelspedition bei der nächsten Steuererklärung vollständig absetzen – einzige Ausnahme, wie bei allen absetzbaren Posten: der Arbeitgeber zahlt Ihnen die Möbelspedition.
Ziehen Sie aus privaten Gründen um, werden maximal 20% (absoluter Höchstbetrag: 600 Euro) der Kosten für ein Möbelspedition übernommen.
Tipp: Nicht nur die Kosten für eine Möbelspedition sind steuerlich absetzbar. Informieren Sie sich im Ratgeber über weitere Umzugskosten, die Sie bei der Steuer angeben können.
Kosten für die Möbelspedition werden Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen erstattet
Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die von der ARGE anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Da das Amt sicher sein will, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorwege drei Kostenvoranschläge einreichen.
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