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Kosten

Umzugsunternehmen

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Oft gestellte Fragen - FAQ

Alle Antworten auf oft gestellte Fragen zum Thema Umzug finden Sie hier.


Besonders gefertigte Umzugskartons

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass alles heil in der neuen Wohnung ankommt, gibt es extra angefertigte Umzugskartons für einige Güter:  

  • Bücher und Akten können zum Beispiel in einer Spezialanfertigung transportiert werden, die kleiner aber stabiler als der übliche Umzugskarton ist. Extra Bücherkartons sind aus besonders dickem Material angefertigt und es gibt Einsätze, die das Verstauen von Akten erleichtern.
  • Eine Kleiderbox ist ein besonders großer Umzugskarton, in dessen Inneren eine Metallstange angebracht ist, an der Kleidung knitterfrei aufgehängt und in die neue Wohnung transportiert werden kann. 
  • Für Gläser gibt es Umzugskartons, die in viele kleine Einzelfächer unterteilt sind, so dass die Gläser beim Transport nicht aneinander schlagen und kaputt gehen können.

Checkliste für die Qualität der Lagerräume

Wenn Sie sich Lagerräume anschauen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:  

  • Sind die angebotenen Lagerräume sauber und trocken? Stockflecken an der Wand sind z.B. ein schlechtes Zeichen.
  • Kann der Lagerraum extra beheizt (im Winter) oder gekühlt (im Sommer) werden? 
  • Ist der Raum gut zugänglich? Können Sie mit einem Umzugswagen bis direkt vor die Tür fahren? Anderenfalls könnte das Bestücken des Lagerraumes unnötig aufwändig werden.
  • Gibt es ggf. einen Lastenaufzug und andere Hilfsmittel?

Das amtliche Halteverbot für den Umzug einrichten (lassen)

Bequem und günstig: Beauftragen Sie online eine Firma mit dem Einrichten eines Halteverbots für den Umzug.

Sie geben Datum und Adressen des Aus- und Einzugsorts an, die Firma kümmert sich um alle Anträge bei den zuständigen Behörden, um die Abholung und den Auf- und Abbau der Schilder – natürlich fristgerecht. Um alle Genehmigungen für das Halteverbot für den Umzug zu bekommen, sollten Sie der Firma mindestens eine Woche vor dem Umzug den Auftrag erteilen. 

Vorteil, wenn Sie das Halteverbot für den Umzug von einer Firma einrichten lassen: Die Schilder inkl. Füßen wiegen ca. 150 kg, sind sperrig, schmutzig und passen wahrscheinlich nicht einmal in Ihren PKW – die Firma hat ausgebildetes Personal und entsprechende Fahrzeuge, um das Material einfach zu transportieren und aufzustellen.  

Das Halteverbot für den Umzug selbst einrichten

Wenn Sie das Halteverbot für den Umzugswagen selbst einrichten wollen, müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen – jeweils für den Aus- und den Einzugsort. Genehmigt das Amt Ihren Antrag, müssen Sie diesen außerdem von der zuständigen Polizeidienststelle absegnen lassen.
Mindestens vier Tage vor dem eigentlich Umzug müssen Sie die Schilder für das Halteverbot abholen und aufstellen, nach dem Umzug umgehend wieder abbauen und zurückbringen. 


Das Umzugsunternehmen haftet nur für selbst verursachte Schäden

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden belangt werden, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.

Ein Beispiel: Packen Sie bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst und in den Kisten geht während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht - schließlich müssen Sie beim Verpacken dafür sorgen, dass während des Transports nichts kaputt gehen kann.

Bei einem Komfortumzug hingegen, ist die Lage klar: Da die Mitarbeiter der Spedition die Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen für kaputte Dinge in den Kartons,für Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder Fahrstuhl haftbar zu machen.  

Haftungsausschlüsse von Umzugsunternehmen

Die Mitarbeiter von Umzugsfirmen legen größte Sorgfalt an den Tag, um all Ihre Umzugsgüter heil in die neue Wohnung zu bringen. Doch in einigen Fällen nützt auch die größte Vorsicht nichts, weshalb Umzugsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals die Haftung für Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" ausschließen. Darunter fallen: Schäden, die durch Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä.) und Schäden durch Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz, nicht haftbar gemacht werden können.

Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Umzugsfirma, wenn Sie besonders wertvolle, empfindliche Güter (z.B. teure Erbstücke), Pflanzen oder Tiere transportieren lassen wollen – hier gibt es meist auch gesonderte Haftungsausschlüsse.


Die drei Standardangebote einer Umzugsfirma

Der Komplettumzug

Sie geben den Umzug in Auftrag, den Ein- und Auszugsort und das Datum bekannt, den Rest erledigt die Umzugsfirma. Beim Komfort-, bzw. Komplettumzug verpacken ausgebildete Spediteure alles in Umzugskartons, demontieren die Möbel, beladen, fahren und entladen den Umzugswagen und richten Ihnen Ihre neue Wohnung quasi auch ein. Auf Wunsch kümmert sich die Umzugsfirma sogar um eine Halteverbotszone am Aus- und Einzugsort. Sicherlich ist dies nicht der günstigste Service einer Umzugsfirma – kann sich aber je nach Entfernung und zeitlichem Rahmen lohnen. Und ganz wichtig: Sie sind beim Komfortumzug voll über die Umzugsfirma gegen Schäden versichert.  

Der Standardumzug

Bei den meisten Umzügen kümmert sich der Kunde selbst darum, die Umzugskartons ein- und auszupacken und die Möbel ab- und wieder aufzubauen. Die Umzugsfirma verlädt Kisten und Möbel und transportiert Sie in die neue Wohnung. In Einzelfällen kann die Umzugsfirma auf Wunsch auch bei der Demontage der Möbel helfen oder Ihnen zusätzlich andere Teile des Umzuges abnehmen. Auf Grund der Arbeitsteilung zwischen Ihnen und der Umzugsfirma wird dieser Standardumzug auch oft Teilumzug genannt und ist im Vergleich zum Komplettumzug preiswert aber auch zeitaufwändiger.  

Die Beiladung

Wenn Sie Ihren Umzug komplett selbständig durchführen wollen, nur ein großes sperriges Möbelstück – z.B. ein Aquarium oder ein Klavier – kann nicht von Ihnen selbst transportiert werden, können Sie eine Beiladung bei einer Umzugsfirma buchen. Dabei werden Ihre Einzelteile in Umzugswagen transportiert, die bereits für einen anderen Umzug gebucht wurden, in denen aber noch Platz ist. So ist der Umzugsservice Beiladung nicht nur dementsprechend günstig, sondern auch umweltfreundlich, da Leerfahrten vermieden werden. Unverbindliche Umzug-Angebote für alle drei Servicearten können Sie übrigens bequem online abfragen und vergleichen.


Ein großes Umzugsauto dürfen Sie nur mit dem Führerschein Klasse 3 fahren

Die Entscheidung für ein Umzugsauto hängt nicht nur vom Umfang des Umzugs ab, sondern auch von Ihrem Führerschein: Mit dem alten Führerschein Klasse 3 dürfen Sie LKW bis 7,5 Tonnen bewegen – der neuere Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von 3,5-Tonnern.


Gute Umzugsfirmen haben jahrelange Erfahrung

Bei der Auswahl von Umzugsfirmen sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Erfahrung der Firmen mit Umzügen – denn das sagt viel über die Qualität von Umzugsfirmen aus. Stellen Sie sich, bzw. dem Spediteur folgende drei Fragen:  

  • Wie lange ist das Umzugsunternehmen schon im Geschäft?
  • Wie viele Umzüge wurden in diesem Zeitraum von der Firma erfolgreich durchgeführt?
  • Ist das Personal fachgerecht ausgebildet?

Ein weiterer Hinweis auf die Seriosität von Umzugsfirmen ist ein Eintrag im Handelsregister sowie offizielle Transportlizenzen, die Ihnen jeder Spediteur vom Fach ohne Weiteres zeigen wird. Viele Umzugsufirmen gehören außerdem dem Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. an, der strenge Transportbedingungen vorschreibt.


Kennzeichnungspflicht bei sehr großer Ladung auf dem Umzugstransporter

Haben Sie Ihren Umzugstransporter (oder Ihren eigenen PKW) so beladen, dass etwas auf dem Dach transportiert wird, gibt es laut Straßenverkehrsordnung Folgendes zu beachten:  

  • Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – anderenfalls maximal 50cm.
  • Nach hinten darf eine Ladung maximal 1,5 Meter über den Umzugstransporter hinausragen – bei über 100 Kilometern zurückzulegender Strecke sogar bis zu 3 Meter.
  • Ragt die Ladung hinten über 1 Meter hinaus, müssen Sie die Ladung kennzeichnen: zum Beispiel mit einer mindestens 30 x 30 cm großen hellroten Fahne, die an einer Querstange auseinander gehalten wird - alternativ mit einem Schild in den gleichen Maßen und gleicher Farbe.

Kosten für die Möbelspedition werden Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen erstattet

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die von der ARGE anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Da das Amt sicher sein will, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorwege drei Kostenvoranschläge einreichen.


Private Umzugshelfer haften nur bei einer zusätzlichen Versicherung

Wenn Ihnen Freunde beim Umzug helfen, gilt in Haftungsfragen folgendes: Unbezahlte Umzugshilfe ist ein Freundschaftsdienst, es wird von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgegangen. Um private Umzugshelfer bei Schäden belangen zu können, müssen Sie einen Vertrag aufsetzen, der den Helfer zur Haftung verpflichtet. Der Helfer kann dann einen Zusatz in seine Haftplichtversicherung einfügen lassen, so dass die Kosten für Schäden beim Umzug übernommen werden. Wenn Sie Umzugshelfer über eine Jobbörse engagieren, klären Sie im Vorwege ob die Helfer eine Versicherung für Schäden beim Umzug abgeschlossen haben und lassen Sie sich diese zeigen.


Standardmaße und Belastungsgrenzen von einem Umzugskarton

Ein Umzugskarton wird meist aus doppellagiger Wellpappe gefertigt. Es gibt aber auch Spezialanfertigungen mit drei Lagen. In der Regel ist ein Umzugskarton bis zu 40Kg belastbar - Umzugskartons, die extra für den Transport von Kleidung angefertigt werden, tragen oft sogar über 50Kg.

Je nach Anbieter und Verwendungszweck können die Größen eines Umzugskartons variieren. Die üblichen Standardmaße und Belastungsgrenzen sind:  

  • Standardkarton (L x B x H): 61 x 30 x 32 Cm, bis ca. 40 Kg belastbar
  • Bücherkarton (L x B x H): 40 x 33 x 33 Cm, bis ca. 30 Kg belastbar
  • Kleiderbox (L x B x H):  62 x 52 x 135 Cm, bis ca. 50 Kg belastbar

Umzugsbedarf bei einer Umzugsfirma ausleihen

Meist können Sie Umzugsbedarf, wie Umzugskartons, Packdecken, Gurte und Sackkarren auch bei einer Umzugsfirma separat bestellen. Wer diese Materialien nicht so oder so zu Hause hat, sollte sie für einen einmaligen Umzug bei einer Umzugsfirma leihen, da das günstiger ist, als all den Umzugsbedarf neu zu kaufen. Fehlt Ihnen nur ein einzelner, geschulter Umzugshelfer, der sich zum Beispiel um den Transport von empfindlichen Elektrogeräten kümmern soll, können Sie diesen ebenfalls bei einer Umzugsfirma anfragen oder in Umzug-Anzeigen danach suchen.


Umzugsbedarf und Renovierungskosten werden erstattet

Für folgende Posten beim Umzug können Hartz-IV-Empfänger mit einer Kostenerstattung durch das Arbeitsamt rechnen:  

  • Kosten für einen Umzugswagen,
  • Kosten für Umzugskartons,
  • Kosten für ein Umzugsunternehmen – vorausgesetzt Sie können den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig durchführen (Nachweis),
  • Kosten für die Verpflegung der privaten Umzugshelfern und
  • Kosten für vertraglich vorgeschrieben Renovierungsarbeiten (Pauschale)

Veränderungen im Privatleben und in der Wohnsituation führen zur Kostenübernahme

Folgende Gründe für den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers werden vom Arbeitsamt für eine Kostenübernahme anerkannt:  

  • Scheidung: Auszug des Hartz-IV-Empfängers aus der gemeinsamen Wohnung – Nachweis durch Vorlage der Scheidungspapiere
  • Erkrankung oder dauerhafte Verletzungen, die das Leben in der bisherigen Wohnung unmöglich machen – Nachweis durch ein ärztliches Attest
  • Familienzuwachs und dadurch Mehrbedarf an Wohnraum – Nachweis der bisherigen Wohnungsgröße (Mietvertrag)
  • neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt – Nachweis durch Arbeitsvertrag (freiwillige Leistung der ARGE)
  • Senkung der bisherigen Mietkosten – Nachweis durch bisherigen Mietvertrag des Hartz-IV-Empfängers
  • Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter – Nachweis durch Kündigungsschreiben

Wo finde ich Umzugshilfe?

Wenn klar ist für welche Aufgaben Sie Umzugshilfe brauchen, geht die Suche los. Je nach Umzugsbudget und Bedarf gibt es mehrere Anlaufstellen:  

  • Freunde und Familie: die günstigste (kostenlose) Möglichkeit – hier finden sich immer eifrige Kartonträger, Babysitter oder Brötchenschmierer.
  • Online-Jobbörsen: [AFF#UHELFER#Privatpersonen bieten ihre Umzugshilfe online an#]. Oft haben diese Umzugshelfer schon dutzende Umzüge mitgemacht und dementsprechend Übung im Umzugswagen fahren, Möbel aufbauen, usw. Auch Renovierungshelfer werden Sie hier finden. Online-Jobbörsen sind eine günstige aber sehr gute Möglichkeit Umzugshilfe zu finden.
  • Vergleichender Onlinedienst: Auf der Suche nach Handwerkern können Sie Angaben zu Ihren Renovierungsarbeiten machen – mehrere Handwerksbetriebe unterbreiten Ihnen dann unverbindlich und kostenlos ein Angebot. 
  • Kleinanzeigen und das Schwarze Brett: Es gibt sie noch, die "klassischen" Suchwege. Hier wird Hilfe angeboten und gesucht – oft direkt an Universitäten (Studenten) und in Supermärkten (Hausfrauen und -männer).
  • Umzugsunternehmen: Wer den Komplettservice bucht, bekommt von der Umzugsfirma so oder so professionelle Helfer an die Seite gestellt – aber auch alle anderen können hier einzelne Umzugshelfer buchen. Vorteil der Profis ist, dass die Haftung im Schadensfall durch die Firma geregelt ist.
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