Der einfache Weg zum Halteverbot |
Mit Stühlen und Kisten einen Parkplatz "absperren" oder einen Umzugshelfer dazu abkommandieren, eine Parklücke vor dem Haus freizuhalten, bis der Umzugswagen da ist, ist nicht nur ziemlich aufwändig und sinnlos, sondern auch verboten – für den Umzugstag muss ein amtliches Halteverbot her. Zwei Wege führen zum Halteverbot für den Umzugswagen: eine Firma beauftragen oder Papierkram und Schilder aufstellen selbst erledigen.
Das amtliche Halteverbot für den Umzug einrichten (lassen)
Bequem und günstig: Beauftragen Sie online eine Firma mit dem Einrichten eines Halteverbots für den Umzug.
Sie geben Datum und Adressen des Aus- und Einzugsorts an, die Firma kümmert sich um alle Anträge bei den zuständigen Behörden, um die Abholung und den Auf- und Abbau der Schilder – natürlich fristgerecht. Um alle Genehmigungen für das Halteverbot für den Umzug zu bekommen, sollten Sie der Firma mindestens eine Woche vor dem Umzug den Auftrag erteilen.
Vorteil, wenn Sie das Halteverbot für den Umzug von einer Firma einrichten lassen: Die Schilder inkl. Füßen wiegen ca. 150 kg, sind sperrig, schmutzig und passen wahrscheinlich nicht einmal in Ihren PKW – die Firma hat ausgebildetes Personal und entsprechende Fahrzeuge, um das Material einfach zu transportieren und aufzustellen.
Das Halteverbot für den Umzug selbst einrichten
Wenn Sie das Halteverbot für den Umzugswagen selbst einrichten wollen, müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen – jeweils für den Aus- und den Einzugsort. Genehmigt das Amt Ihren Antrag, müssen Sie diesen außerdem von der zuständigen Polizeidienststelle absegnen lassen.
Mindestens vier Tage vor dem eigentlich Umzug müssen Sie die Schilder für das Halteverbot abholen und aufstellen, nach dem Umzug umgehend wieder abbauen und zurückbringen.
Wissenswertes zum Halteverbot für den Umzug
Warum dürfen Sie ein Halteverbot nicht mit Kisten und Absperrband selbst einrichten? Und wie lang sollte eine Halteverbotszone sein? Tipps, Rechtliches und Wissenswertes zum Schilder aufstellen am Umzugstag im zweiten Teil des Ratgebers zum Thema Halteverbot.

