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  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Maklerprovision: Was das Bestellerprinzip verändert

Bis zum 1. Juni 2015 galt: Wer eine Wohnung sucht, zahlt oftmals auch die Maklerkosten, selbst wenn er ihn nicht beauftragt hat. Seit der Gesetzesnovelle in 2020 gilt das Bestellerprinzip – demnach zahlt der Auftraggeber des Maklers die Maklerprovision. Mehr dazu erfährst du hier!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist Bestandteil der Kaufnebenkosten und muss bei der Finanzierung oftmals berücksichtigt werden.
  • Es handelt sich um ein erfolgsbedingtes Honorar, das dem Makler nicht von Beginn an zusteht.
  • Die Courtage wird prozentuell am Gesamtwert der Immobilie festgelegt.
  • Es gibt keine fixen Summen, welche den prozentualen Wert definieren.

Inhaltsverzeichnis

maklerprovision

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist auch unter dem Namen Courtage bekannt und bezeichnet jene Gebühr, die Immobilienmakler nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie erhalten. Ausschlaggebend für die Maklerprovision ist ein unterzeichneter Miet- oder Kaufvertrag, dessen Zustandekommen durch den Makler erreicht wurde. Hierbei handelt sich um ein erfolgsabhängiges Honorar.

Die Höhe der Maklerprovision wird nicht nach Aufwand, sondern nach Immobilienwert berechnet. Die durchschnittliche Höhe der Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3 und 4 Prozent, kann bei schwer vermittelbaren Immobilien aber auch höher ausfallen. Die Maklerprovision wird nach §652 BGB geregelt und besagt, dass in folgenden Fällen ein Anspruch auf eine Provision besteht:
 

  • wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde
  • wenn die Maklertätigkeit erbracht wurde
  • wenn ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde
  • wenn der Grund des Vertragsabschlusses, die Maklertätigkeit war
  • wenn der Vertrag nicht im Nachhinein unwirksam wird

Was ist das Bestellerprinzip?

Die Maklercourtage bzw. Maklerprovision wurde vor der Gesetzesnovelle Ende 2020 und der damit verbundenen Einführung des Bestellerprinzips zumeist vom Mieter verlangt. Auf angespannten Wohnungsmärkten – etwa in Berlin, München, Hamburg – gestaltete sich die Wohnungssuche oftmals wie folgt: Der Mietinteressierte besichtigte zusammen mit einem Dutzend Konkurrenten eine Wohnung, überreichte dem vom Vermieter beauftragten Makler eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen und hatte nach wenigen Minuten die Wohnung bereits wieder verlassen, um den anderen Interessenten Platz zu machen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entschied sich der Vermieter für den Mietinteressierten, der dann nicht nur die Miete und Mietkaution, sondern auch die Courtage in Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlte.

Das heutige Bestellerprinzip sagt aus:
 

  • „Wer bestellt, der bezahlt“
  • Nur wenn Mieter einen Makler beaufragt, muss er die Maklerprovision bei erfolgreicher Vermittlung bezahlen
  • Weiterhin können Mieter wie Vermieter einen Makler beauftragen, aber nur wer beauftragt hat, zahlt auch
bestellerprinzip

So sorgt die Gesetzesnovellierung für bezahlbaren Wohnraum

Die Umsetzung des Bestellerprinzips war zusammen mit der ebenfalls zum 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Mietpreisbremse zentraler Inhalt des Mietrechtsnovellierungsgesetzes. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt sozialer zu gestalten: Gerade in Großstädten stiegen die Wohnungsmieten bei Neuvermietungen zuletzt stark. Die Mietpreisbremse beschränkt die zulässigen Wohnungsmieten anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dagegen soll das Bestellerprinzip die Suche nach einer neuen Wohnung auch für sozial schwache Mietinteressenten bezahlbar machen.

Wann lohnt es sich für den Mieter, einen Makler einzuschalten?

Das Bestellerprinzip macht den tatsächlichen Auftraggeber des Maklers zahlungspflichtig. Wenn du als Mietinteressent einen Makler beauftragst, weil du umziehen willst, musst du die Provision tragen. In diesem Fall sucht der Makler explizit und exklusiv eine Wohnung für dich. Dabei gilt der Makler erst dann als beauftragt, wenn ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wurde. Die Beauftragung eines Maklers durch Mieter lohnt sich grundsätzlich weiterhin in folgenden Fällen:
 

  • auf angespannten Immobilienmärkten
  • bei Umzügen auf große Distanz ohne Kenntnisse des Marktes
  • bei besonderen Immobilienwünschen
  • wenn du schon länger ohne Erfolg nach einer Wohnung suchst

Wer zahlt den Makler?

Im Gegensatz zu der Auswirkung auf den Markt für Mietimmobilien, gibt es beim Immobilienverkauf und -kauf keine Veränderung der Rechtslage: Wird ein Kaufobjekt von einem Makler angeboten, so hat der Käufer gemeinhin die Courtage zu bezahlen. Jedoch gibt es hierbei regional unterschiedliche Gegebenheiten, sodass – in manchen Fällen – die Provision bspw. von Käufer und Verkäufer anteilig bezahlt wird. Die Provisionshöhe ist beim Immobilienverkauf nicht gesetzlich geregelt, jedoch existieren von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche „marktübliche“ Regelungen über die Höhe der Courtage. Informiere dich daher über die regionalen Begebenheiten, ehe du einen Makler beauftragst!

wer-zahlt-den-makler

Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?

Für die Maklerprovision wird ein prozentualer Wert des Immobilienwertes vereinbart. Dieser prozentuale Wert legt fest, welche Summe der Immobilienmakler im Zuge eines erfolgreichen Geschäfts erhält. Um die Höhe der Provision bestimmen zu können, wird der Immobilienwert mit dem prozentualen Wert multipliziert.

Eine Beispielrechnung zeigt, wie das geht:
 

  • Kaufpreis: 250.000 Euro
  • Vereinbarte Maklerprovision: 3,2 Prozent inkl. Mehrwertsteuer 
  • Berechnung der Provision: 250.000 Euro x 3,2
  • Provisionshöhe: 8.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer
     

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 3,2 Prozent ergibt sich also eine Maklerprovision von 8.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

maklerprovision-berechnen

Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?

Rein gesetzlich gibt es klare Ausnahmen vom Bestellerprinzip, da es nur für Wohnimmobilien gilt. Deshalb sind Immobilien wie Ferienwohnungen, Baugrundstücke und Gewerbeimmobilien zum Kauf und zur Miete vom Bestellerprinzip ausgenommen.

Mit der Gesetzesnovelle ging eine recht lebhafte mediale Debatte einher um die Frage, ob Wohnungseigentümer versuchen könnten, die Maklerprovision über Umwege trotzdem dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bekannt geworden sind etwa Versuche, die Courtage über erhöhte Abschlagszahlungen für die Einrichtung weiterzugeben. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Bestellerprinzip zeigen, dass die Weiterberechnung, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht vorkommt.
 

Übrigens:
Nicht nur legt der Interessenverband IVD Wert darauf, dass das Gesetz eingehalten wird, auch können Mieter bei unrechtmäßig in Rechnung gestellten Maklerprovisionen dagegen klagen. Das ist auch nach Bezahlung der Courtage möglich. Beratung und Unterstützung in einem solchen Fall bietet der örtliche Mieterverein.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision

Wer zahlt die Maklerprovision?

Das Gesetz zur Aufteilung der Maklergebühr besagt, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer an der Provision beteiligt sind.

Gibt es Ausnahmen beim Bestellerprinzip?

Ja, weil das Bestellerprinzip zur Maklerprovision nur Wohnimmobilien betrifft, gilt es nicht bei Ferienwohnungen, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien.

Kann ich die Maklerprovision zurückfordern?

Ja, in speziellen Fällen kann die Maklerprovision zurückgefordert werden.

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