Dein Umzug - einfach & preiswert organisiert
Wir zeigen Ihnen, wie es stressfrei geht
- Die besten Anbieter für Ihren Umzug im Vergleich
- Welche Umzugskosten kommen auf Sie zu?
- Umzugscheckliste
Was kostet Ihr Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Bei der Mietvertrags-Kündigung sind Muster ein sinnvolles Hilfsmittel, um das Mietverhältnis formgerecht zu kündigen. Denn Mieter sollten hierbei auf Formalien und Kündigungsfristen achten, um eine Unwirksamkeit der Kündigung zu vermeiden.
Will ein Verbraucher seinen bestehenden Mietvertrag durch eine Kündigung mittels Vorlage beenden, so hat er einiges zu beachten. Zum einen sollte der Musterbrief für die Kündigung sogenannte „zwingende Inhalte“ aufweisen:
Darüber hinaus muss eine Musterbrief-Kündigung stets in schriftlicher Form und dazu auch im Original vorgebracht werden. Eine Kündigung, die mündlich, per SMS, Fax, E-Mail oder telefonisch eingereicht wird, ist nicht rechtskräftig. Erst durch die Schriftlichkeit kann die Rechtssicherheit und -klarheit für sämtliche beteiligte Vertragsparteien geschaffen werden. Darüber hinaus ist eine Unterschrift erforderlich, wenn für die Mietvertrags-Kündigung ein Muster verwendet.
Neben den zwingenden Inhalten kann eine solche Vorlage auch sogenannte „optionale Inhalte“ aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise:
Wie der zwingende Inhalt müssen auch die optionalen Inhalte einer solchen Mietkündigung deutlich lesbar sein.
Unbefristete Mietverträge können grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Hier gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten, die sich ab einer Mietdauer von 5 Jahren bis auf neun Monate verlängert. Informationen dazu sollten im Mietvertrag vermerkt sein. Zu Gunsten des Mieters können aber auch kürzere Fristen vereinbart werden. Das Vertragsverhältnis kann nur zum Ende des Monats, also zum Ablauf des letzten Monats der Kündigungsfrist, beendet werden. Der laufende Monat wird nur in diese Frist einbezogen, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag dem Vermieter vorliegt. Ansonsten verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Liegt die Kündigung zum Beispiel am 02. Juni vor, ist der Mietvertrag zum 31. August beendet. Geht das Kündigungsschreiben am 8. Juni ein, darf erst am 30. September ausgezogen werden. Hierbei gilt der Samstag als Werktag, wenn er nicht der dritte Werktag dieser Karenzzeit ist. Dann darf noch bis Montag gekündigt werden.
Heutzutage offeriert eine Vielzahl an Anbietern Muster für die Kündigung. Interessierte Verbraucher sollten die Suche nach einer passenden Vorlage jedoch nicht übereilt angehen. Im Allgemeinen gilt: Der Service sollte stets kostenfrei sein. Darüber hinaus sollte eine Musterbrief-Kündigung niemals an die verbindliche Angabe sensibler Daten gekoppelt sein. Haben Sie bei Ihrer Suche nach einer Vorlage einen seriösen Anbieter gefunden, so gilt es, dessen Vorlage auf ihre rechtlichen Gesichtspunkte zu prüfen. Aus diesem Grund sollten sich Verbraucher vor allem auf jene Anbieter konzentrieren, deren Musterbrief-Kündigung eine rechtlich geprüfte Vorlage ist. Nun geht es an den Download der Kündigungs-Vorlage. Diese sollte im Idealfall im PDF-Format verfügbar sein. Hierbei stellt sich die Frage, ob Sie eine fristgemäße, fristlose oder Sonderkündigung für Ihre Wohnung benötigen. Im Anschluss wird die eigentliche Kündigung am Computer vervollständigt und nach dem Ausdrucken per Einschreiben versandt. Hierfür stehen interessierten Verbrauchern verschiedene Online-Dienste zur Verfügung. Wer nach einem Muster für die Kündigung sucht, findet dieses beispielsweise unter: Muster Kündigung
Wer seinen Mietvertrag kündigen will, sollte zuvor noch einen gründlichen Blick hineinwerfen. Denn dort ist festgehalten, welche Reparaturen der Mieter beim Auszug vorzunehmen hat. Hier sollte darauf geachtet werden, ob der Mietvertrag eventuell unwirksame Klauseln enthält. Denn Mieter sind nicht dazu verpflichtet, die Wohnung komplett zu renovieren. Auch Renovierungsarbeiten, die innerhalb fester Fristen erledigt werden sollen, kann der Vermieter nicht vorschreiben. Schwammige Formulierungen und anteilige Kostenübernahme sind ebenfalls nicht gültig. Abgesehen von kleinen Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Löcher zuspachteln, hat der Vermieter die Kosten für eine Renovierung zu tragen. Beim Kündigen des Mietvertrages sollte also nach solchen ungültigen Klauseln geschaut und der Vermieter darauf hingewiesen werden, dass diese unzulässig sind. Um einige Arbeiten wird der Mieter aber nicht herumkommen. So müssen etwa Einbauten, die während der Mietzeit vorgenommen wurden, bei Auszug abgebaut und mitgenommen werden. Allerdings können hier Absprachen mit dem Vermieter getroffen werden, sodass etwa die Einbauküche in der Wohnung verbleiben kann. Besteht Unsicherheit über die Formulierungen im Mietvertrag, sollte er von einem Rechtsberater überprüft werden.