Dein Umzug - einfach & preiswert organisiert
Wir zeigen dir, wie es stressfrei geht
- Die besten Anbieter für deinen Umzug im Vergleich
- Welche Umzugskosten kommen auf dich zu?
- Umzugscheckliste
Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Wer seine alte Wohnung gekündigt hat und umzieht, sollte seinen Wohnsitz besser früher als später ummelden. Andernfalls drohen zusätzliche Kosten. Doch auch darüber hinaus gibt es einige organisatorische Dinge, die erledigt werden sollten. Was du nach einem Umzug alles ummelden musst und welche Fristen dabei ggf. zu beachten sind, liest du hier.
Beim Ummelden müssen oft verschiedenste Ämter und Dienstleister kontaktiert werden. Das Ummelden sollte daher von längerer Hand geplant werden.
Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt müssen gesetzliche Fristen berücksichtigt werden, sonst kann es zu einem Bußgeld kommen.
Für die Ummeldung können je nach Bundesland Kosten in verschiedener Höhe anfallen.
An erster Stelle sollte nach dem Umzug die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde oder Stadt stehen. Dazu bist du ohnehin gesetzlich verpflichtet. In der Regel solltest du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden und deinen Wohnsitz offiziell verlegen. Bei einem Umzug ist das wahrlich kein sehr großes Zeitfenster. Trotzdem sollte die Frist für die Anmeldung beim Bürgeramt eingehalten werden, andernfalls droht ein Ordnungsgeld.
Viele Bürgerämter zeigen sich unter Umständen aber auch kulant, wenn die Frist nur um wenige Tage oder auch Wochen überschritten wurde. Denn je nach Stadt oder Gemeinde ist es nicht immer möglich, innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Ummeldung zu erhalten.
Online ist die Ummeldung des Wohnsitzes in Deutschland leider noch nicht möglich. Du kommst also nicht um den persönlichen Gang zur Behörde herum. Zum Termin musst du deinen Personalausweis mitbringen, damit die neue Adresse darauf vermerkt werden kann. Hast du weitere Dokumente wie einen Reisepass bringst du diesen am besten auch direkt mit zum Termin.
Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen kann, kann den Termin durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht wahrnehmen lassen. Die Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt lassen sich reduzieren, wenn du vorab einen Termin beim Amt vereinbarst. Besonders in Großstädten, wie etwa Berlin, Köln oder Hamburg, solltest du diesen Termin bereits rund zwei Monate vor dem Umzug vereinbaren, da die Termine dort rasch ausgebucht sind.
Ummelden bei alter Gemeinde nicht notwendig
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht notwendig, seit die Bürgerämter ihre Daten online abgleichen. Das geschieht also automatisch mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht notwendig, seit die Bürgerämter ihre Daten online abgleichen. Das geschieht also automatisch mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Es kann sein, dass du neben dem Einwohnermeldeamt auch weitere Behörden zwecks Ummeldung aufsuchen musst. Dazu zählt vor allem die Kfz-Zulassungsbehörde. Zwar ist ab dem 1. Januar 2015 die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ nach einem Wohnortwechsel aufgehoben. Dennoch musst du deine neue Wohnadresse bei der Kfz-Zulassungsstelle anzeigen und dein Auto ummelden. Folgende Unterlagen benötigst du dafür:
Bargeld zum Bezahlen der Ummeldegebühren
die Fahrzeugzulassung
der Nachweis über die Hauptuntersuchung
die Versicherungsbescheinigung
das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Neben der Kfz-Zulassungsstelle können aber auch noch weitere Behördengänge notwendig werden:
Hundehalter und Bezieher müssen das Finanzamt aufsuchen
Bezieher von Kindergeld müssen das Jugendamt informieren
Selbstständige müssen das Finanzamt informieren. Vor allem, wenn auch der Geschäftssitz verlegt wird, hat das Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.
Arbeitslosengeldempfänger müssen beim Arbeitsamt vorstellig werden
Einige Gemeinden vereinfachen das Prozedere inzwischen: Hier ist mit einem Amtsbesuch der Eintrag im Melderegister wie auch die Ummeldung des Vierbeiners für die Hundesteuer möglich. Über das Vorgehen bei der Ummeldung in deiner Stadt informierst du dich am besten auf den Webseiten der Behörden.
Mithilfe einer Checkliste für den Umzug hast du alle wichtigen Erledigungen im Blick und kannst alle notwendigen Schritte und Aufgaben nach und nach abarbeiten. Dazu gehören auch die diversen Ummeldungen, die für dich anfallen.
Die Ummeldung des Wohnsitzes und die damit einhergehenden Änderungen im Personalausweis sind meistens gebührenfrei. Hierfür musst du lediglich einige Unterlagen wie deinen Personalausweis sowie eine Wohnungsgeberbestätigung bereithalten. Allerdings kann es sein, dass du für eine verspätete Ummeldung ein Bußgeld zahlen musst. Wie hoch diese ausfällt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Es gibt aber auch Bundesländer, die eine Gebühr erheben. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die An-, Ab- oder Ummeldung einer Person 15,00 Euro, in Rheinland-Pfalz sind es hingegen 20,00 Euro. Die Höhe der Gebühr ist also nicht einheitlich geregelt und sollte vor der eigentlichen Ummeldung beim zuständigen Bürgeramt erfragt werden.
Viele Menschen sind unsicher, welchen Gang sie zum Einwohnermeldeamt machen müssen, wenn sie umziehen. Dabei ist die Unterscheidung eigentlich ganz einfach:
Ummelden | Anmelden | |
Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde oder Stadt | Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt | |
Altes Einwohneramt nach wie vor zuständig | Altes Einwohneramt nicht mehr zuständig | |
Kontaktaufnahme mit altem Einwohnermeldeamt |
Kontaktaufnahme mit neuem Einwohnermeldeamt |
Den neuen Wohnsitz anzumelden, heißt, dass du in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehst. Das alte Einwohnermeldeamt ist dann nicht mehr für dich zuständig. In diesem Fall musst du dich also neu anmelden.
Den Wohnsitz umzumelden, bedeutet hingegen, dass du innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehst und das Einwohnermeldeamt für dich weiterhin zuständig bleibt.
Ob Ummelden oder Anmelden: Frist beachten!
In beiden Fällen musst du trotzdem rechtzeitig den Umzug beim Einwohnermeldeamt anzeigen und hast dafür normalerweise 14 Tage nach dem Umzug Zeit. Also je früher, desto besser!
Viele Menschen in Deutschland sind der Meinung, dass es strafbar ist, sich nicht umzumelden. Das stimmt allerdings nicht. Zwar begeht man dadurch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ein Straftatbestand ist es aber nicht.
Zu spät umgemeldet: Wie hoch ist das Bußgeld?
Es gibt verschiedene Höhen von Bußgeldern für das verspätete Ummelden, die der zuständige Sachbearbeiter bei dem Bezirksamt oder Einwohnermeldeamt nach seinem Ermessen festsetzen wird. Laut Bundesmeldegesetz (BMG) kann ein Bußgeld von bis 1.000 Euro fällig werden. Dieser Spielraum wird aber sicherlich nur in Extremfällen angewendet werden.
Die Fristen für eine Ummeldung sind in § 17 BMG geregelt und besagen in erster Linie, dass eine Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde zu erfolgen hat.
Neben dem Einwohnermeldeamt gibt es noch weitere wichtige Adressen, bei denen du eine Ummeldung durchführen musst. Denn natürlich muss am neuen Wohnort auch die bisher gewohnte Versorgung gegeben sein.
Melde dich daher rechtzeitig bei den folgenden Anlaufstellen:
Post für einen Nachsendeauftrag
Beitragsservice für Rundfunkgebühren (GEZ)
ggf. Kindergarten und Schule
Bank, Versicherung und Krankenkasse
Abo-Anbieter sowie Versandhändler
Vereine
Beachte unbedingt vertragliche Fristen. Generell solltest du dich lieber zu früh als zu spät bei den Anbietern melden, um etwaige Probleme rechtzeitig aus der Welt schaffen zu können.
Wann muss ich mich ummelden?
Die Ummeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgt sein.
Wo kann ich mich ummelden?
Die Ummeldung erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Wann muss ich Strom, Telefon und Internet ummelden?
Strom, Gas, Internet und Co. sollten frühzeitig umgemeldet werden, damit nach dem Umzug alle Dienstleistungen verfügbar sind und korrekt abgerechnet werden können.