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Wohnung
Umzug
Man muss die eigene Wohnung für eine Zeit verlassen oder die Miete wird zu teuer: Es kann zahlreiche Gründe geben, warum man seine Wohnung untervermieten möchte. Welche das sind, was alles in einem Untermietvertrag stehen sollte und wo du eine Vorlage bekommst, erfährst du hier.
Wenn ein Mieter aus einem bestimmten Grund seine aktuelle Wohnung für eine Zeit oder auch unbefristet verlassen muss oder eine zusätzliche Person mit in die Wohnung ziehen soll, spricht man von einer Untermiete. Der eigentliche Mieter wird in diesem Verhältnis dann zum Vermieter. Damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist, sollte man dieses Mietverhältnis schriftlich festhalten. Das passiert mithilfe eines sogenannten Untermietvertrags.
Ein solcher Vertrag ist theoretisch zwar auch mündlich möglich, falls rechtlich aber Schwierigkeiten auftauchen sollten, ist es immer gut, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich vorliegen zu haben.
Gut zu wissen:
Um beim Aufsetzen eines Untermietvertrags keine wichtigen Punkte zu vergessen, bietet es sich an, eine Untermietvertrag-Vorlage kostenlos herunterzuladen und für die eigene Untervermietung zu benutzen. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Die Gründe, einen Untermieter aufnehmen zu wollen, sind vielfältig. Studien- oder berufsbedingte Auslandsaufenthalte, der Auszug von bisherigen Mitbewohnern oder eine Veränderung der finanziellen Situation können die Ursache für den Wunsch nach Untervermietung sein. Wenn ein Untermieter mit in die eigene Wohnung einziehen soll und man danach also zusammenwohnt, so ist der Vermieter nach §553 BGB im Normalfall dazu angehalten, seine Zustimmung zu geben. Das gilt besonders dann, wenn der Mieter ein sogenanntes berechtigtes Interesse daran hat, etwa weil er sich die Miete alleine nicht mehr leisten kann. Einer Untervermietung der gesamten Wohnung muss der Vermieter allerdings nicht ohne Weiteres zustimmen.
Wichtig:
Auch wenn der Vermieter teilweise nur in Ausnahmefällen ablehnen darf, so ist nach §540 BGB doch zwingend eine schriftliche Zustimmung seinerseits nötig, um rechtlich sauber vorzugehen.
In der Regel ist es vom Vermieter zu erwarten, dass er einer Untermiete zustimmt. In bestimmten Fällen darf der Vermieter die Untermiete allerdings verweigern:
Ein Untermietvertrag muss erst dann schriftlich sein, wenn das Mietverhältnis mindestens ein Jahr andauert. Doch auch bei kürzeren Wohndauern lohnt es sich, einen Vertrag aufzusetzen. Folgende Punkte sollten auf jeden Fall in einem Untermietvertrag enthalten sein:
Manchmal enthält die Untermietvertrag-Vorlage zum Ausfüllen auch mehr Angaben. Dies hier sind jedoch die wichtigsten, die keinesfalls fehlen dürfen.
Ein Untermietverhältnis unterscheidet sich rechtlich nicht von einem normalen Mietverhältnis. In seiner Rolle als Vermieter hat der Hauptmieter der Wohnung die gleichen Pflichten zu erfüllen wie sein eigener Vermieter. Ein Untermieter kann dieselben Rechte geltend machen wie jeder andere Mieter. Auch die Kündigungsfristen entsprechen denen eines normalen Mietverhältnisses.
Bei einer Untervermietung gibt es unterschiedliche Absprachen und Verhältnisse. So kann es befristete und unbefristete Mietdauern, möblierte oder unmöblierte Mietobjekte geben. Davon ist abhängig, wie lange die Kündigungsfrist gilt. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass im Regelfall die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. In welchen Fällen diese Frist nicht gilt, zeigen wir im Folgenden:
Gut zu wissen:
Erhält der Hauptmieter eine Kündigung von seinem Vermieter, endet das Untermietverhältnis automatisch mit dem Ende des Hauptmietvertrags.
Wie funktioniert ein Untermietvertrag?
Ein Untermietvertrag legt fest, dass ein Untermieter zu einem Hauptmieter zieht oder dessen Wohnung übernimmt; er funktioniert wie ein normaler Mietvertrag.
Wer darf einen Untermietvertrag machen?
Im Prinzip darf jeder Mieter einen Untermietvertrag machen; die schriftliche Zustimmung des Vermieters ist allerdings dafür nötig.
Darf ich meine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten?
Der Vermieter darf zwar nur unter gewissen Umständen eine Untermiete ablehnen, die schriftliche Zustimmung ist dennoch zwingend notwendig.
Was passiert mit dem Untermieter, wenn der Hauptmieter gekündigt hat?
Wenn der Hauptmieter kündigt, endet auch das Untermietverhältnis zum entsprechenden Termin
Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?
Ja, in Ausnahmefällen kann der Vermieter die Miete erhöhen.