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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Zur Absicherung von Haupt- und Untermieter ist ein Untermietvertrag sinnvoll, der alle Rechte und Pflichten beider Parteien schriftlich fixiert. Was gilt es dabei zu beachten?
Die Gründe, einen Untermieter aufnehmen zu wollen, sind vielfältig. Studien- oder berufsbedingte Auslandsaufenthalte, der Auszug von bisherigen Mitbewohnern oder eine Veränderung der finanziellen Situation sind meist die Ursache für den Wunsch nach Untervermietung. Wer selbst zur Miete wohnt, darf einen Untermieter aufnehmen, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Dieses lässt sich unter anderem durch finanzielle oder familiäre Gründe nachweisen. Der Vermieter darf die Aufnahme eines Untermieters in Teilen der Wohnung nur in Ausnahmefällen verweigern, dennoch muss immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Versäumen Sie dies, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Der Vermieter hat nur zwei Möglichkeiten, die Aufnahme eines Untermieters zu verweigern. Dies betrifft zum einen die Überbelegung der Wohnung. Als Richtwert wird hier von einer Person pro Zimmer ausgegangen. Soll also ein Untermieter in eine 2-Zimmer-Wohnung aufgenommen werden, die bereits von drei Personen bewohnt wird, kann der Vermieter die Untervermietung verweigern. Auch wenn der Untermieter persönlich nicht zumutbar für den Vermieter ist und dies objektiv begründet werden kann, kann er die Erlaubnis verweigern.
Ein Untermietvertrag ist bei einem Untermietverhältnis nicht zwingend notwendig. Erst wenn die Untermiete länger als ein Jahr dauern soll, muss sie schriftlich fixiert werden. Dennoch sollten Sie auf einen Untermietvertrag nicht verzichten. Kommt es zu Unstimmigkeiten, können Sie sich auf Ihren Vertrag berufen. Der Untermietvertrag kann sich am Hauptmietvertrag orientieren und die wesentlichen Punkte daraus übernehmen. Enthalten sollte der Vertrag auf jeden Fall:
Die Regelung zu Nebenkosten und Schönheitsreparaturen sollten Sie als Vermieter nicht außer Acht lassen. Ist im Mietvertrag keine Klausel dazu enthalten, müssen weder Nebenkosten entrichtet noch Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Bei beiden Posten geht man davon aus, dass sie mit den monatlichen Mietzahlungen abgegolten sind, wenn sie nicht gesondert erwähnt werden.
Damit ein Untermietvertrag gültig und rechtlich bindend ist, muss er verschiedene Kriterien erfüllen. Hierbei hilft unsere Vorlage für einen Untermietvertrag. Die Vorlage ist von Experten für Mietrecht erstellt und entspricht damit den gängigen gesetzlichen Vorgaben. Profitieren Sie von unserem Aktualitätsgebot: Sollte es wichtige Änderungen der Gesetzeslage geben, passen wir unsere Vorlage umgehend an. Ihr Untermietvertrag ist also immer aktuell. Gleich nach der Anmeldung können Sie die Vorlage herunterladen und für Ihre Untervermietung nutzen.
Ein Untermietverhältnis unterscheidet sich rechtlich nicht von einem normalen Mietverhältnis. In seiner Rolle als Vermieter hat der Hauptmieter der Wohnung die gleichen Pflichten zu erfüllen wie sein eigener Vermieter. Ein Untermieter kann dieselben Rechte geltend machen wie jeder andere Mieter auch. So kann beispielsweise bei Mängeln in der Wohnung eine Mietminderung vorgenommen werden, nachdem dem Vermieter eine ausreichende Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt wurde. Auch die Kündigungsfristen entsprechen denen eines normalen Mietverhältnisses. Ist die Wohnung vollständig untervermietet, gilt die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Der gesetzliche Kündigungsschutz entfällt, wenn der Vermieter dem Untermieter eine ganz oder überwiegend möblierte Wohnung zur Verfügung gestellt hat. Dann gelten die Regelungen aus dem Untermietvertrag. Erhält der Hauptmieter eine Kündigung von seinem Vermieter, endet das Untermietverhältnis automatisch mit dem Ende des Hauptmietvertrags.