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Was kostet Ihr Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Nach einem Umzug muss man sich am neuen Wohnort nicht nur beim Einwohnermeldeamt ummelden. Inzwischen können Fahrzeughalter zwar ihr altes Nummernschild behalten, trotzdem müssen sie auch das Auto ummelden.
Laut den Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums sind allein im Jahr 2014 mehr als 605.000 Fahrzeughalter mit ihrem Auto innerhalb von Deutschland umgezogen. Häufig wird dabei auch der alte Zulassungsbezirk des Fahrzeuges verlassen. Wer über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg umzog, musste bisher nicht nur sein Auto ummelden, sondern gleichzeitig auch noch ein neues Nummernschild beantragen. Vielen Autofahrern war diese Regel ein echter Dorn im Auge – sind die Abkürzungen auf dem Nummernschild doch auch ein kleines Stück Heimat, das man gerne behält. Seit Anfang 2015 ist es für Fahrzeugbesitzer deshalb deutlich einfacher geworden, ihr Auto umzumelden. Denn immerhin können sie nun die alten Nummernschilder behalten. Trotzdem muss man das Auto ummelden beim Umzug. Ihre Fahrzeugpapiere können Sie ganz einfach bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lassen. Dafür werden allerdings einige Unterlagen benötigt, die Sie unbedingt dabei haben sollten, um die Auto-Ummeldung möglichst schnell zu erledigen. Hier ein Überblick darüber, was Sie auf keinen Fall vergessen dürfen:
Gleichzeitig mit der Neuregelung für die Auto-Ummeldung ist auch ein vereinfachtes Verfahren eingeführt worden, um die langen Warteschlangen in den Kfz-Zulassungsstellen zu reduzieren. Fahrzeughalter können jetzt sowohl die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt als auch die Auto-Ummeldung in einem Rutsch erledigen. Denn inzwischen bietet ein Großteil der Städte und Kommunen in Deutschland einen neuen Service an – in den zuständigen Einwohnermelde- und Bürgerämtern können Sie praktischerweise nun nämlich auch Ihr Auto ummelden. So sparen Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle und erledigen alle wichtigen Behördengänge auf einen Schlag.
Leider kostet auch das vereinfachte Verfahren, das Anfang 2015 in Kraft getreten ist, immer noch relativ viel Geld. Inzwischen dürfen Autobesitzer zwar ihr altes Nummernschild behalten und sparen so rund 30 Euro; für die Ummeldung des Autos müssen allerdings immer noch Gebühren bezahlt werden. Je nach Bundesland kann die Höhe der Anmeldegebühren sehr unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt müssen Sie allerdings mit einer Summe von 20 bis 26 Euro rechnen, wenn Sie Ihr Auto ummelden.
Egal ob Sie Ihr altes Nummernschild behalten oder sich für ein neues entscheiden – auf die Höhe der Versicherungsprämie hat Ihre Entscheidung keinen Einfluss. Die Kosten für die Kfz-Versicherung bzw. die Schadensklasse richten sich nicht nach der Abkürzung, die auf dem Nummernschild steht, sondern nach dem Wohnort, an dem Sie gemeldet sind. So können Sie zwar von Berlin nach München ziehen und weiterhin mit einem Berliner Nummernschild fahren, die Versicherungsprämie wird jedoch nach den in München geltenden Standards berechnet. Leider können Sie also kein Geld bei der Kfz-Versicherung sparen, wenn Sie Ihr altes Nummernschild behalten.
In vielen deutschen Innenstädten gibt es inzwischen sogenannte Umweltzonen, die nur Fahrzeuge passieren dürfen, die über eine entsprechende Umweltplakette (Feinstaubplakette) verfügen. Diese Plakette zeigt allerdings nicht nur an, wo sie problemlos fahren dürfen, auf der Umweltplakette ist darüber hinaus das Nummernschild vermerkt. Wenn Sie also Ihr Auto ummelden und sich für ein neues Nummernschild entscheiden, dann müssen Sie sich auch eine neue Umweltplakette ausstellen lassen. Eine neue Plakette erhalten Sie unter anderem bei der nächsten TÜV-Station. Oder Sie bestellen die Umweltplakette ganz einfach und bequem online.
Fahrzeughalter, die über keinen eigenen Stellplatz verfügen, können beim Ummelden des Autos einen Bewohnerparkausweis beantragen. Diesen erhält jeder, der einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Gebiet mit Bewohnerparkzonen angemeldet hat. Auf diesem ist das jeweilige Gebiet vermerkt, in dem das Auto abgestellt werden darf. Die für andere Verkehrsteilnehmer geltende Höchstdauer muss nicht beachtet werden, das Auto darf grundsätzlich auf jedem freien Parkplatz innerhalb des Gebietes für unbegrenzte Zeit geparkt werden. Grundsätzlich ist der Ausweis ein Jahr gültig, für die Ausstellung werden Personalausweis und Zulassungsbescheinigung I benötigt. Die Gebühren dafür liegen bei etwa 30 Euro.