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  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Abstandszahlung: Was ist möglich und erlaubt?

Wenn du deine neue Traumwohnung gefunden hast, kannst du sowohl vom Vormieter als auch vom Vermieter mit Ablöse- oder Abschlagsforderungen konfrontiert werden. Während die Abschlagsforderungen keine legale Praktik darstellt, hat die Ablösezahlung sehr wohl ihre Daseinsberechtigung. Hier erfährst du alles zu den Unterschieden – und was überhaupt erlaubt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abstandszahlung und Ablösezahlung werden gerne verwechselt, unterscheiden sich jedoch bereits in der Rechtslage deutlich.
  • Die Ablösezahlung kann zwar vom Vormieter gefordert werden, der Nachmieter muss sich jedoch in der Regel nicht darauf einlassen. Im Zweifelsfall muss das Mobiliar vom Vormieter abgebaut und mitgenommen werden.
  • Einige Ablösezahlungen wie eine neue Heizung müssen nicht vom Nachmieter, sondern vom Vermieter getragen werden.
abstandszahlung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Abstandszahlung?

Bei der Abstandszahlung handelt es sich um einen Geldbetrag, den du für ein bestimmtes Einzugsdatum bezahlst. Durch eine Abstandszahlung lässt sich dein Vormieter für einen früheren Auszug bezahlen.
 

Wichtig: Abstandszahlungen sind nicht legal!
Abstandszahlungen sind nach §4a WoVermRG rechtswidrig und dürfen nicht verlangt werden. Nur reine Umzugskosten dürfen bei Vorlage von Rechnungen eingefordert werden.


Doch auch bei diesen Umzugskosten ist es wichtig, dass es vorab eine Absprache über die Weitergabe gibt. Im besten Fall wird diese Vereinbarung sogar schriftlich festgehalten und mit einer maximalen Obergrenze ausgestattet. So erlebst du als Nachmieter keine bösen Überraschungen.

Was ist eine Ablösezahlung?

Bei einer Ablösezahlung hingegen stellst du keinen Geldbetrag für einen früheren Auszug, sondern für vorhandenes Mobiliar zur Verfügung. Von der Einbauküche über das Sofa bis hin zum hochwertigen Parkettboden können verschiedene Einrichtungsgegenstände übernommen werden. Die Ablösezahlung wird vor allem für jene Teile der Wohnung genutzt, die den Wert nachhaltig gesteigert haben, aber von den Vormietern nicht mitgenommen werden können. Dazu gehören bspw. eine neue Einbauküche oder die Whirlpool-Badewanne.

Hier nochmal ein Überblick über Abstandszahlung und Ablösezahlung:

Abstandszahlung Ablösezahlung
gesetzeswidrig gesetzeskonform
erwirkt früheren Auszug erwirkt Entschädigungen für Investionen oder Möbel
trägt immer der Nachmieter trägt entweder der Nachmieter oder der Vermieter
darf nicht akzeptiert werden, weil illegal muss nicht akzeptiert werden

Für welche Dinge dürfen Ablösezahlungen erwartet werden?

Ob Mieter beim Umziehen eine Ablösezahlung erwarten dürfen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei ist in erster Linie zu unterscheiden, ob es sich um nachhaltige Investitionen gehandelt hat oder ob neues Mobiliar angeschafft wurde.
 

  • Nachhaltige Investitionen: Diese werden am Ende eines Mietverhältnisses vom Vermieter per Ablösezahlung entschädigt. Hierbei kann es sich um den Einbau einer neuen Heizung, neuer Leitungen oder dem Verlegen von hochwertigen Fliesen handeln. Wichtig ist, die Investition mit dem Vermieter abzusprechen und die Summe für eine Ablösezahlung beim Auszug festzuhalten.
  • Ablösezahlungen für Mobiliar: Hier gestaltet sich die Situation etwas anders. Vormieter haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Ablösezahlung, selbst wenn es sich um eine kompliziert abzubauende und schwer zu transportierende Einbauküche handelt. Der Nachmieter kann zu keiner Ablösezahlung gezwungen werden. Kommt es zu einer Übereinkunft, sollten auch hier die Zahlungen sowie die zur Verfügung gestellten Möbelstücke verschriftlicht oder direkt in einem Vertrag festgehalten werden.
abloesezahlung

Nachmieter oder Vermieter – wer trägt die Ablösezahlung?

Hat der Vormieter im Lauf der Zeit viel Geld in seine Wohnung investiert, ist es nur fair, wenn er nach seinem Auszug auch eine Entschädigung dafür erhält. Genau dafür sind Ablösezahlungen da. Allerdings muss nicht in jedem Fall der Nachmieter für die Kosten aufkommen. Wichtig ist deshalb, genau zu wissen, wofür Nachmieter gegebenenfalls eine Ablösezahlung leisten müssen und wofür nicht.

  • Hat der Vormieter in die Wohnung investiert und dadurch den Wert des Objektes deutlich gesteigert, indem er zum Beispiel eine neue Heizungsanlage einbauen ließ oder den Fußbodenbelag erneuerte, dürfen die Kosten nicht auf den Nachmieter umgelegt werden. Dann muss der Vermieter für diese Kosten aufkommen.
  • Ganz anders sieht es jedoch bei einer Ablösezahlung für Möbel oder die neue Einbauküche aus. Hat sich ein Mieter eine neue Küche geleistet, hat er gegenüber dem Wohnungseigentümer kein Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit dem Nachmieter eine Ablösezahlung für die Küche zu vereinbaren.
  • Prinzipiell müssen Nachmieter auf keine Ablösezahlung eingehen. Verweigert der Nachmieter diese, muss der Vormieter die Einbauküche mitnehmen oder entsorgen lassen.
  • Anders sieht es aus, wenn der aktuelle Mieter ein Nachmieter finden soll oder muss. Durch die wichtige Rolle des Mieters müssen Nachmieter in der Regel den Forderungen nach einer Ablösezahlung nachkommen. Doch auch hierbei ist es wichtig, keine überteuerten Zahlungen zu leisten.

So schützt du dich vor überhöhten Forderungen

Einige Mieter haben erkannt, dass mit überhöhten Ablösezahlungsforderungen durchaus ein Geschäft gemacht werden kann. Daher passiert es nicht selten, dass der Vormieter auf Kosten des Nachmieters zu hohe Zahlungen anberaumt. Der Deutsche Mieterbund weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass sich der Preis für die Ablöse in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Wert der Einrichtung befinden muss. Oftmals reicht es schon, wenn du die jeweiligen Möbelstücke genau betrachtest, um den Wert richtig einzuschätzen.


Praxistipp: Geld zurückfordern!
Hast du dich trotzdem auf eine überzogene Abstandszahlung für Möbel eingelassen, kannst du dein Geld vom Vormieter zurückfordern, sofern die Summe 50 Prozent über dem Zeitwert des jeweiligen Objektes liegt.


Hin und wieder versuchen Mieter auch „ihre“ Einbauküche oder „ihren teuren Fußboden“ an den Nachmieter zu verkaufen, obwohl sie selbst gar nicht der Eigentümer sind. Informiere dich deshalb im Vorfeld beim Vermieter, welche Investitionen in der Wohnung getätigt wurden, um sicherzugehen, dass sich der Vormieter nicht an dir bereichert.

abloesezahlung-was-erlaubt

FAQ: Häufige Fragen zur Abstandszahlung

Was ist der Unterschied zwischen Abstandszahlung und Ablösezahlung?

Die Abstandszahlung ist nicht erlaubt. Sie sollen für den verfrühten Auszug vom Nachmieter an den Vormieter bezahlt werden. Ablösezahlungen hingegen sind rechtens und können für Mobiliar anfallen, das in der Wohnung verbleibt.

Ist eine Abstandszahlung erlaubt?

Nein, eine Abstandszahlung ist nicht erlaubt und somit ungültig. Wurde eine Zahlung getätigt, kann der Betrag zurückgefordert werden.

Wo wird eine Ablösezahlung dokumentiert?

Für eine Ablösezahlung sollte stets ein schriftliches Dokument aufgesetzt werden, welches alle Zahlungen vertraglich regelt.

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