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Was kostet Ihr Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Nach Ende der Mietzeit erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution an den Mieter. Häufig kommt es zu Uneinigkeiten über die Höhe der Rückzahlung sowie zur Frist für den Vermieter.
Ein Umzug verursacht immer Kosten. So muss zum Beispiel beim neuen Vermieter eine Kaution hinterlegt werden – noch bevor die vorherige erstattet wurde. Nach Auszug ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine Mietkaution zurückzuzahlen. Dabei kann er nur etwas einbehalten, wenn er Ansprüche gegen den Mieter hat, weil dieser beispielsweise etwas beschädigt hat. Wann der Vermieter die Erstattung der Mietkaution vornehmen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Gerade deshalb kommt es hierbei häufig zu Uneinigkeiten zwischen den beiden Parteien. In der Rechtsprechung werden in der Regel Überlegungsfristen von bis zu sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe eingeräumt. Mitunter wurden auch dreimonatige Fristen gesetzt. Viele Hausverwaltungen und Vermieter orientieren sich bei der Erstattung der Mietkaution an einer sechsmonatigen Frist.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, mit der sich der Vermieter gegen eventuelle Forderungen gegen den Mieter absichern möchte. Entstehen solche Forderungen, kann der Vermieter diese durch den ganzen oder teilweisen Einbehalt der Kaution abdecken. Dabei können entsprechende Forderungen schon während der Mietzeit entstehen, wie beispielsweise rückständige Mietzahlungen oder Schadensersatzforderungen aufgrund von Beschädigungen in der Wohnung. Auch nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen können dazu führen, dass der Vermieter einen Teil der Mietsicherheit einbehalten kann. Einer der häufigsten Gründe für Ansprüche des Vermieters gegen den bereits ausgezogenen Mieter sind jedoch Betriebskostennachzahlungen.
Der Vermieter darf einen Teil der Mietsicherheit länger einbehalten, um sich Ansprüche aus noch abzurechnenden Nebenkosten zu sichern. Dabei ist der Einbehalt der gesamten Kaution jedoch nicht zulässig. Der Vermieter darf maximal den monatlichen Vorauszahlbetrag für drei bis vier Monate einbehalten. Dies ist auch nur dann vertretbar, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Ergab die letzte Nebenkostenabrechnung ein Guthaben auf Seiten des Mieters, ist ein Einbehalt durch den Vermieter nur dann zulässig, wenn der Vermieter für die erwartete Nachzahlung eine konkrete Begründung liefern kann.
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt unabhängig davon, an welchen Eigentümer die Kaution gezahlt wurde. Gemäß § 566 a BGB tritt der Erwerber einer Immobilie immer in alle Rechte und Pflichten aus der Sicherheitsleistung ein, die der Mieter erbracht hat.
Bei einer Kautionsbürgschaft wird keine Barkaution geleistet, sondern eine Bürgschaftsurkunde an den Vermieter übergeben. Nach Ende der Mietzeit muss der Vermieter diese zurückgeben. Wie auch bei der Barkaution steht ihm auch hierbei eine angemessene Überlegungsfrist zu, um etwaige Ansprüche zu berechnen.
Seit dem Jahr 1983 müssen Vermieter die hinterlegte Mietkaution verzinsen. Dabei muss der Vermieter die Kaution klar von seinem übrigen Vermögen trennen, um sie insolvenzsicher anzulegen. Die Zinsen sind dabei erst bei der Rückzahlung der Mietkaution auszubezahlen. Eine gesonderte vorherige Auszahlung kann der Mieter nicht verlangen. Etwaige Kontoführungsgebühren muss stets der Vermieter zahlen. Das Abwälzen auf den Vermieter ist unzulässig.
Gibt der Vermieter keinen Rückzahlungstermin an oder verweigert er die Erstattung aufgrund einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung, sollten Mieter mindestens einen angemessenen Teil der Kaution schriftlich einfordern.
Wurde eine Kaution geleistet, ist der Vermieter verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen. In dieser Kautionsabrechnung müssen die Kautionshöhe sowie die erwirtschafteten Zinsen und gegebenenfalls von der Bank einbehaltene Steuerbeträge aufgeführt werden. Wenn der Vermieter Gegenforderungen stellt, müssen diese in der Abrechnung detailliert beschrieben werden – für den Mieter nachvollziehbar und mit den entsprechenden Gründen. Wurden Schäden an der Wohnung repariert, sind entsprechenden Rechnungen und Belege der Abrechnung beizufügen.