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  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Umzug in neue Wohnung: Welche Kündigungsfristen gelten?

Um ein Mietverhältnis zu beenden, bedarf es sowohl von Vermieter- als auch von Mieterseite das Einhalten von Kündigungsfristen. So kann verhindert werden, dass eine Mietpartei ohne Aussicht spontan ihre Wohnung verliert.

Welche Kündigungsfristen für wen gelten und wann es ggf. möglich ist eine Kündungsfrist auch zu verkürzen bei einem anstehenden Umzug, klären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Generell gilt für Wohnungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Die Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich ab einer Wohndauer von fünf Jahren.
  • Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um die jeweilige Frist zu verkürzen.
kuendigungsfristen-wohnung

Inhaltsverzeichnis

Welche Kündigungsfristen gelten für die bestehende Wohnung?

Wenn im Mietvertrag keine exakte Dauer für das Mietverhältnis festgeschrieben ist, geht man von einem unbefristeten Vertrag aus. Dieser kann von beiden Seiten innerhalb bestimmter Fristen gekündigt werden. Für Mieter gilt dabei eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wichtig: Wenn du aus deiner Wohnung ausziehen willst, musst du darauf achten, dass die Kündigung spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter ankommt, damit der laufende Monat noch mitzählt.

Ein Beispiel: Du willst Ihre Wohnung zum 31. Mai kündigen. Laut der gesetzlichen Kündigungsfrist für Mietwohnungen reicht es also, wenn du deine Kündigung am Mittwoch den 3. März, einreichst. Sollte ein Sonntag innerhalb dieser Tage liegen, dann verlängert sich die Frist sogar nochmal um einen Tag.

Gesetzliche Kündigungsfristen für den Vermieter

Auch Vermieter müssen gestzlich definierte Kündigungsfristen einhalten. Um den Mieter zu schützen, gelten diese allerdings länger, zumindest ab einer gewissen Wohndauer. Die Kündigungsfristen für Vermieter hier einmal im Überblick:

Wohndauer Kündigungsfrist

Bis fünf Jahre

Drei Monate

Fünf bis acht Jahre

Sechs Monate

Ab acht Jahren

Neun Monate

Nach je fünf und acht Jahren Wohndauer kommen gesetzlich laut §573c BGB also immer drei Monate zur Kündigungsfrist dazu.

Hin und wieder kann es sogar vorkommen, dass im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart ist – diese gilt allerdings nur für den Vermieter. Sind im Vertrag hingegen kürzere Kündigungsfristen für die Wohnung festgeschrieben, darf allein der Mieter Gebrauch davon machen.

Was muss in der Kündigung stehen?

Wer eine Wohnung kündigt, will natürlich keine Fehler dabei machen. So kann vermieden werden, dass im schlimmsten Fall zeitgleich zweimal Miete gezahlt werden muss, nämlich für die alte und die neue Wohnung. Damit eine Kündigung sowohl wirksam als auch gültig ist, muss sie einerseits fristgerecht eingegangen sein. Andererseits muss sie vollständig sein. Damit du in deiner Kündigung keine wichtigen Punkte vergisst, haben wir hier eine Checkliste vorbereitet.

Eine erfolgreiche Kündigung muss:

  1. schriftlich und auf Papier erfolgen

  2. die Adresse der zu kündigenden Wohnung enthalten

  3. die Unterschrift des Mieters enthalten

  4. das Datum des Absendens enthalten

  5. das Datum der Kündigung enthalten

  6. bestenfalls eine schriftliche Bestätigung einfordern

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Sonderkündigungen - Unter welchen Umständen kann die Kündigungsfrist verkürzt werden?

Nicht für alle Mietverhältnisse gelten dieselben Regelungen. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gibt es Sonderkündigungsgründe, bei denen sich in der Regel die Frist verkürzt.

Folgende Sonderkündigungsgründe gelten für Mieter:

- Drohende Mieterhöhung (gilt nicht bei Betriebskostenerhöhung)

- umfassende Sanierung, die den zwischenzeitlichen Auszug bedingt

- gesundheitliches Risiko durch Schimmel oder Baufälligkeit (ermöglicht die fristlose Kündigung einer Wohnung)

- Vermieter betritt mit eigenem Schlüssel und ohne Ankündigung die Wohnung (ermöglicht ebenfalls die fristlose Kündigung)

Gut zu wissen: Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Sonderkündigung seitens der Mieter gerechtfertigt ist, wenn die Auslöser beim Mietabschluss nicht abzusehen waren oder ihre Rechte verletzt werden.

Jedoch kann auch der Vermieter in bestimmten Situationen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:

- Mietzahlung bleibt mindestens zwei Monate aus

- vertragswidriger Gebrauch des Mietobjekts (bspw. durch unbefugte Mitbewohner) 

- Störung des Hausfriedens

Die Auswirkung von all diesen Gründen für Sonderkündigungen ist jeweils eine Verkürzung der Frist. Wie stark die Kündigundfrist verkürzt wird, hängt von der Situation ab.

Kündigungsfrist verkürzen im gegenseitigem Einvernehmen

Falls ihr eine neue Wohnung gefunden habt und euch nun an die Planung des Umzugs macht, dann wollt ihr ggf. auch schneller aus eurem bestehnden Mietvertrag heraus. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist ggf. möglich, wenn ihr euch mit eurem Vermieter einigt.

Normalerweise übernehmt ihr als Mieter dann die Suche nach einem Nachmieter und dürft sozusagen als Dankeschön früher aus eurem Vertrag heraus. So könnt ihr auch in weniger als 3 Monaten kündigen.

Wichtig: Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter kann euren Vorschlag ablehnen. Auch wenn ihr Nachmieter vorschlagt, kann der Vermieter ablehnen und ihr müsst ggf. in eurer Wohnung bis zum Ende des Vertrags Miete zahlen.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigungsfristen

Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen liegt bei drei Monaten.

Hat man immer drei Monate Kündigungsfrist?

Nein, bei einer sogenannten Sonderkündigung kann die Frist kürzer ausfallen.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht greift nur in speziellen Fällen, etwa wenn eine Modernisierung angekündigt wird oder bei einer Einliegerwohnung.

Kann die Kündigungsfrist verkürzt werden?

Ja, wenn eine Sonderkündigung erfolgt oder ihr euch mit dem Vermieter einigt, kann auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist ermöglicht werden.

Dürfen Vermieter den Mietvertrag ohne Grund kündigen?

Nein, Vermieter brauchen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Wann muss ich bei drei Monaten Kündigungsfrist kündigen?

Bei drei Monaten Kündigungsfrist muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des entsprechenden Monats eingegangen sein.

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