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Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
Umzug
Wenn ein Mieter nicht auszieht, obwohl es bereits eine rechtmäßige Kündigung gegeben hat, kann es zu einer Räumungsklage kommen. Sie ist das einzige Mittel des Vermieters, einen Mieter zum Auszug zu zwingen. Wir erläutern, wie eine Räumungsklage abläuft, welche Arten es gibt, wann ein Auszug oder Umzug stattfinden muss und welche Kosten auf Seiten des Mieters und des Vermieters entstehen können.
Eine Räumungsklage kann von einem Vermieter bewirkt werden, wenn ein Mieter nicht freiwillig auszieht.
Die Kosten für eine Räumungsklage können sehr hoch werden; es lohnt sich, sich seiner Sache sicher zu sein.
Es gibt zwei mögliche Arten von Räumungen, die herkömmliche und die Berliner Räumung. Bei der Berliner Räumung spart der Vermieter einiges an Kosten, da er deutlich mehr Aufwand hat.
Wenn Mieter nicht aus ihrer Wohnung ausziehen, obwohl der Vermieter ihnen eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen hat, kann sich der Vermieter gerichtliche Hilfe holen. Unter welchen Voraussetzungen, wird im § 940a der Zivilprozessordnung geregelt. Mit der sogenannten Räumungsklage kann der Vermieter erwirken, dass eine Zwangsräumung vollzogen wird, die mietende Person also zum Auszug gezwungen wird. Bis aber die Räumung wirklich stattfinden kann, ist oft ein langwieriger Prozess vorausgegangen.
So läuft eine Räumungsklage typischerweise ab:
Es kann verschiedene Gründe für den Vermieter geben, dem Mieter zu kündigen. Der häufigste Grund ist Eigenbearf. Danach folgt Mietrückstand als zweithäufigster Grund.
Der Mieter kann nach der ersten Kündigung einen Widerspruch einlegen, sodass der Vermieter dann eine weitere Frist festsetzen muss. Das zieht das Verfahren von Anfang an in die Länge.
Gut zu wissen: Eine Räumungsklage kann unter Umständen sehr langwierig sein. Von ein paar Monaten bis zu zwei Jahren ist je nach Fall alles möglich.
Eine Räumungsklage ist meist eine kostspielige Angelegenheit. Wie viel sie am Ende kostet, hängt davon ab, wie das jeweilige Verfahren abläuft, ob der Mieter die Wohnung wegen Mietrückständen oder Eigenbedarf verlassen soll und wie lang der gesamte Prozess andauert. Die Kosten richten sich nach der Monatskaltmiete der entsprechenden Wohnung, die auf das gesamte Jahr hochgerechnet wird. Zusätzlich kommen noch Kosten für das Gericht und möglichen Rechtsbeistand hinzu. Diese Kosten sind teilweise gesetzlich geregelt, aber können schnell einen großen Wert ausmachen.
Exemplarisch könnten sich die Kosten wie folgt darstellen:
800 Euro Kaltmiete pro Monat x 12 Monate = 9.600 Euro (Streitwert)
ca. 1.700 Euro (Anwaltskosten)
ca. 720 Euro (Gerichtsgebühren)
Es fallen also gerichtliche und anwaltliche Kosten von rund 2.400 Euro an, die der Vermieter im Vorhinein zahlen muss. Bekommt der Vermieter Recht, kann er diese Kosten vom Mieter zurückverlangen (wenn dieser das Geld dafür hat).
Darüber hinaus entstehen dem Vermieter Kosten durch eventuelle Mietrückstände bzw. Nichtvermietung. Es ist also in jedem Fall ein teures Verfahren.
Wichtig: Ein Vermieter sollte auf keinen Fall eine eigenmächtige Räumung durchführen, da er sich sonst sehr wahrscheinlich strafbar macht. Auch wenn der gerichtliche Prozess seine Zeit in Anspruch nimmt, ist dies der einzig sinnvolle Weg. Es braucht daher leider Geduld.
Wenn einmal der Beschluss gefällt ist, dass eine Zwangsräumung legitim ist, entstehen auch hier Kosten, die je nach Räumungsart höher oder niedriger ausfallen. In der Regel gibt es zwei verschiedene Räumungsarten. Die eine ist die herkömmliche Räumung, die anderen die sogenannte Berliner Räumung.
Den Hauptunterschied bei beiden Räumungen macht die Kostenfrage aus. Nachfolgend siehst du die Unterschiede beider Räumungen im Überblick:
Herkömmliche Räumung | Berliner Räumung | |
Ein Umzugsunternehmen räumt die Wohnung aus und lagert das Inventar ein. | Der Vermieter selbst kümmert sich um das Ausräumen der Wohnung und Auslagern des Innenlebens. | |
Ist weniger aufwändig, dafür aber teurer für den Vermieter. | Ist deutlich günstiger, aber aufwändiger für den Vermieter. | |
Kann mehrere tausend Euro kosten, abhängig von der Wohnungsgröße. | Kostet maximal 500 Euro. |
Grundsätzlich gibt es im Rahmen einer Räumungsklage immer klar gesetzte Fristen innerhalb dieser der Mieter ausziehen oder umziehen muss.
Es gibt aber einige Möglichkeiten für den Mieter, um den Sachverhalt in die Länge zu ziehen. So kann zunächst Widerspruch eingelegt werden. Zudem kann im Rahmen der Räumungsklage ein sogenannter Härtefall festgestellt werden. Das kann sein, wenn aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht die Möglichkeit fürden Mieter besteht, eine Ersatzwohnung zu finden. Hierfür gibt es vom Gericht dann häufig einen Aufschub für den Auszug.
Auch ohne einen Härtefall lässt sich als Mieter etwas Zeit herausholen. So kann man es wagen, die Fristen auszusitzen und erst sehr spät zu handeln.
Der Vermieter muss dann sein Recht durchsetzen, was mitunter dauern kann. Auch kann ein Mieter bei Mietrückstand plötzlich etwas nachzahlen und somit ggf. den Grund der Klage zunichte machen.
Wenn ein Mieter nicht ausziehen will, braucht es immer die Räumungsklage. Es gibt keine anderen legalen Optionen.
Wann kommt es zu einer Räumungsklage?
Es kommt dann zu einer Räumungsklage, wenn eine rechtmäßige Kündigung seitens des Vermieters ausgesprochen wurde und der Mieter sich weigert auszuziehen.
Was passiert, wenn man eine Räumungsklage bekommt?
Wenn man eine Räumungsklage bekommt und in der Wohnung bleiben möchte, sollte man schnellstmöglich etwaige Mietrückstände begleichen oder einen Widerspruch einlegen.
Wie lange dauert es bis zu einer Zwangsräumung?
Je nach Prozess kann es ein paar Monate bis zu zwei Jahre andauern, bis eine Zwangsräumung stattfindet.
Welche Alternativen gibt es zur Räumungsklage?
Eine Alternative zur Räumungsklage ist ein beidseitiges Übereinkommen über das Ende der Mietzeit, das etwa durch einen Mietaufhebungsvertrag vorgenommen werden kann.
Kann ich die Wohnung bei einer Räumungsklage selbst räumen?
Ja, als Vermieter ist es möglich, die Wohnung mittels der sogenannten Berliner Räumung selbst zu räumen.