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  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Halteverbot für den Umzug: Beantragung, Kosten und Fristen

Halteverbotsschilder sind der sicherste Weg, um am Umzugstag nicht auf den ersten oder letzten Metern an einer unerwarteten Kleinigkeit zu verzweifeln: dem Parkplatzmangel direkt vor deiner Wohnungstür. Dabei darf keinesfalls auf eigene Absperrungen zurückgegriffen werden. Wie du die Beantragung bei der zuständigen Behörde vornimmst und welche Bedingungen für die Halteverbotszone gelten, erfährst du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Halteverbote müssen oft bereits mehrere Wochen vor dem Umzug beantragt werden, damit der Bescheid rechtzeitig erfolgen kann.
  • Eigens gebaute Absperrungen für den Umzug sind nicht erlaubt und sorgen im Schadensfall für hohe Kosten.
  • Die Schilder müssen von Unternehmen angemietet werden. Diese bieten oft auch gleich den gesamten Beantragungsprozess mit an.
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Inhaltsverzeichnis

So nutzt du Halteverbotsschilder beim Umzug

Halteverbotsschilder für den Umzug sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um am Tag des Umzugs sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung ausreichend Platz für das Be- und Entladen des Umzugswagens zu haben. Die Schilder lassen sich natürlich nicht ohne Weiteres aufstellen – dazu ist eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde notwendig.


Gut zu wissen:
Generell wird unterschieden zwischen einfachen und doppelseitigen Halteverboten. Letztere betreffen beide Straßenseiten und bieten sich bspw. in den engen Straßen und Gassen von Altstädten an.


Für die Beantragung eines Halteverbots und der dazugehörigen Halteverbotsschilder ist ein gewisser Vorlauf notwendig – am Vorabend des Umzugs ist es definitiv zu spät.

Wie und wo du ein Halteverbot beantragen kannst

Wenn du für deinen Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert hast, so gehört das Beantragen eines Halteverbotes und der dazugehörigen Halteverbotsschilder in vielen Fällen zum Leistungsumfang. Informier dich jedoch bei dem betreffenden Unternehmen – sollte das Halteverbot für den Umzug nicht zum Angebot gehören, musst du dich selbst um die Beantragung kümmern.

  • Um Halteverbotsschilder zu beantragen, wendest du dich an die für deinen Stadtteil oder Bezirk zuständige Straßenverkehrsbehörde.
  • Das sollte mindestens vierzehn Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin geschehen.
  • Die Behörde erteilt dir die Erlaubnis für das Halteverbot; hierfür werden Gebühren fällig, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
  • Die dazugehörigen Schilder werden von verschiedenen Unternehmen vermietet, zumeist umfasst deren Service noch mehr Leistungen.
     

Vor allem in großen Städten ist ein Halteverbot bei einem Umzug von großer Bedeutung. So kannst du sicher sein, dass der nötige Platz vorhanden ist, um den Umzug durchzuführen.

 

  • Halteverbot in Berlin
    Zuständigkeit: Ortsamt, Straßenverkehrsamt, Landratsamt
    Gebühr: 25 Euro
    Info: Angabe von genauen Grund für Halteverbot und Platz

  • Halteverbot in Hamburg
    Zuständigkeit: Straßenverkehrsamt
    Gebühr: zwischen 30-200 Euro (abhängig von Dauer und Länge)
    Info: Beantragung mind. 14 Tage vor Umzug, Anbringung der Schilder 3 Tage vor Umzug 

  • Halteverbot in München
    Zuständigkeit: online beim Mobilitätsreferat
    Gebühr: 13-204 Euro (abhängig von Länge und Bezirk)
    Info: i.d.R. ist Dauer auf 3 Tage befristet, Aufstellung der Schilder mind. 4 Tage vor Umzug
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Wann müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

Wichtig ist es, die Halteverbotsschilder rechtzeitig aufzustellen, damit sie von Anwohnern zur Kenntnis genommen werden und diese sich rechtzeitig darauf einstellen können. Hierfür gelten unterschiedliche Fristen in Abhängigkeit von den Regularien der jeweiligen Stadt.

  • Gemeinhin müssen die Schilder etwa zwei bis vier Tage vor dem Umzugstermin unter Berücksichtigung von §12 Abs. 3 StVO aufgestellt werden.
  • Das rechtzeitige Aufstellen ermöglicht es den Haltern von Fahrzeugen, die im temporären Halteverbot stehen, diese rechtzeitig zu entfernen. 
  • Der Zeitpunkt der Aufstellung wird im sogenannten Aufstellungsprotokoll festgehalten.

So kümmern sich Unternehmen um das Halteverbot

Verschiedene Unternehmen in ganz Deutschland bieten den Service an, sich um die Halteverbotsschilder zu kümmern. Zu den Leistungen gehört neben der Miete der Schilder oftmals auch das professionelle Aufstellen unter Beachtung aller Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Und auch die Beantragung des Halteverbots selbst wird von manchen Unternehmen übernommen. Dabei sind auch regionale Besonderheiten zu beachten: Nicht alle Unternehmen, welche die Dienstleistung anbieten, sind auch in ganz Deutschland tätig.

Die richtige Länge für ein Halteverbot für das Umzugsauto

Wer nicht auf ein Umzugsunternehmen oder einen professionellen Dienstleister für die Beantragung des Halteverbots zurückgreift, muss die notwendige Länge des Halteverbots selbst errechnen. Grundlage dafür ist die Länge des Transporters oder Lkws. Rechne zu diesem Wert etwa vier bis fünf Meter hinzu: Diese brauchst du nicht nur zum Be- und Entladen des Umzugsautos, sondern auch, um das Fahrzeug bequem rangieren zu können. Deshalb sollte die Länge des Halteverbotsbereichs somit besser großzügig berechnet sein.

Zur Orientierung sind im Folgenden die ungefähren Längen von gängigen Umzugsautos aufgelistet:  
 

  • Mercedes-Benz Vito 109 CDI (Umzugsauto für einen 1-Zimmer-Umzug): ca. 4,6 Meter
  • Mercedes-Benz Sprinter 211 (Umzugsauto für einen 1-2-Zimmer-Umzug): ca. 5,9 Meter
  • MB Sprinter 313 (Umzug einer Pärchen-Wohnung): ca. 6,9 Meter
  • Mercedes-Benz Atego 815 (Umzugsauto für Familienumzug): ca. 8 Meter

Was tun, wenn das Halteverbot missachtet wird?

Wenn du mit deinem Umzugswagen endlich in der Zielstadt ankommst, kann natürlich trotz rechtzeitig aufgestellter Halteverbotsschilder eine ärgerliche Überraschung vor der neuen Wohnung warten. Das Halteverbot wurde ignoriert, Fahrzeuge parken vor deiner Haustür. Dank des Halteverbots hast du eine Handhabe dagegen: Mit dem Aufstellungsprotokoll und der behördlichen Genehmigung kannst du dich an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Falls keine andere Lösung gefunden werden kann, muss der Falschparker abgeschleppt werden.

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Halteverbotsschilder: Achtung vor selbstgebauten Absperrungen

Selbstgebastelte Halteverbote sind nicht erlaubt. Zwar mag es als einfache und kostensparende Notlösung dienen, das Halteverbot durch Absperrbänder oder Paletten mal eben selbst zu erstellen. Das ist jedoch nicht rechtskräftig und muss somit auch nicht von den Parkenden beachtet werden. Zudem kannst du selbst in Bredouille kommen, wenn sich Anwohner beim Ordnungsamt oder der Polizei beschweren.

Kommt jemand durch deine Absperrung auf der Straße zu Schaden, musst du dafür haften. Das kann bei Fahrlässigkeit richtig teuer werden, da in einem solchen Fall auch die Versicherung nicht greift.

Häufige Fragen zu Halteverbotsschildern beim Umzug

Was ist der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?

Beim Parkverbot dürfen Fahrzeuge im gekennzeichneten Bereich halten, aber nicht parken. Beim Halteverbot dürfen Autos weder halten noch parken.

Wo können Halteverbote beantragt werden?

Die Halteverbote können in der Regel bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. In Städten wie Berlin oder München ist der Antrag auch bei anderen Ämtern möglich.

Wann wird das Halteverbot aufgestellt?

Wann das Halteverbot aufgestellt werden muss, ist abhängig von den jeweiligen Gemeinden oder Städten. In der Regel muss das Halteverbot zwei bis vier Tage vor dem Umzug aufgestellt werden. 

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